Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie durch ausgewiesene Fachanwaltsqualität im gesamten Bereich des Verkehrsrechts. Dieses umfasst neben dem Verkehrszivilrecht das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstraf- und das Verkehrsverwaltungsrecht:

a. Verkehrszivilrecht

  • Abwicklung von Verkehrsunfällen, d.h. die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Versicherungsvertragsrecht (Vollkasko- und Teilkaskoversicherung, Regressansprüche)
  • Sachmängel-/Gewährleistungsrecht (siehe „Referat rund ums Auto“)

b. Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Bußgeldbescheide bspw. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol-/Drogenverstoß, Rotlichtverstoß, Nichteinhaltung des Abstandes, unerlaubtes Telefonieren mit dem Handy usw.
  • Vertretung insbesondere von Speditionen und Transportunternehmen wegen fehlerhafter Ladung, Lenkzeitverstössen, Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz (Fahrtenschreiber…)

c. Verkehrsstrafrecht

  • Trunkenheitsfahrten mit dem Auto oder Fahrrad
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Vertretung von Unfallopfern und deren Angehörigen bspw. im Rahmen einer Nebenklage

d. Verkehrsverwaltungsrecht

Hierunter fällt insbesondere das gesamte Führerscheinrecht:

  • Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
  • Anordnung der MPU (Medizinisch psychologische Untersuchung)
  • Abschleppfälle und Parkverstöße

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