Bußgeldverfahren

Sie wurden geblitzt, sollen bei Rotlicht über die Ampel gefahren sein, den Abstand unterschritten oder mit dem Handy telefoniert haben? Möglicherweise drohen ein Fahrverbot oder jedenfalls unliebsame Punkte.

Lohnt es sich dagegen vorzugehen?

Dies ist eine Frage jeden Einzelfalls und sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Nur dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und hiernach insbesondere den Nachweis der Fahrereigenschaft, die Ordnungsgemäßer der Messung – in Kenntnis möglicher Fehlerquellen bei den jeweiligen Messgeräten- überprüfen und gegebenenfalls das Verfahren so zur Einstellung bringen oder zumindest ein mögliches Fahrverbot verhindern.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte und der darin befindlichen Beweissituation erfolgt die Erarbeitung der weiteren Vorgehensweise in Absprache mit dem Mandanten.

Die Erfolgsaussichten in Bußgeldverfahren sind im Hinblick auf die Vielzahl möglicher Fehlerquellen bei den jeweiligen Messverfahren oft besser, als der Betroffene denkt!

Wenden Sie sich daher bereits bei Erhalt des Anhörungsbogens oder spätestens mit dem Bußgeldbescheid an uns. Bitte beachten Sie, dass gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden muss. Andernfalls ist dieser rechtskräftig und somit regelmäßig nicht mehr anfechtbar.

Die Kosten in Bußgeldsachen werden regelmäßig von der Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Bei jeder Rechtsschutzversicherung steht Ihnen eine freie Anwaltswahl zu.