Kosten im Verkehrsrecht

  • Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen werden die Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung getragen.
  • Im Übrigen Verkehrsrecht sind die Kosten regelmäßig über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Sie haben bei jeder Rechtschutzversicherung eine freie Anwaltswahl und sollten sich daher für einen Fachanwalt in diesem Gebiet entscheiden.
  • Die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung übernehmen wir und rechnen entsprechende mit dieser direkt ab.
  • Sollte ein Kostenträger nicht vorhanden sein, erhalten Sie von uns in jedem Fall vor ab eine Einschätzung des möglichen Kostenrisikos.

Erstberatung

  • Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet werden; d.h. Sie zahlen nicht doppelt.
  • Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten des weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
  • Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.

Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar

  • Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert.
  • Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden. Dies ist vor allem in umfangreichen Strafsachen üblich.

Rechtsschutzversicherung

    • Die Rechtsanwaltsgebühren in Verkehrssachen werden bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig von dieser übernommen.