Geschwindigkeitsüberschreitung

Die am häufigsten vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ist die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit.

Steht Ihnen deshalb eine Anhörung bevor oder haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, wenden Sie sich umgehend an uns.

Wir nehmen Akteneinsicht und legen gegebenenfalls direkt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nach Auswertung der Ermittlungsakte und der sich hieraus ergebenden Beweissituation erfolgt die Erarbeitung der weiteren Vorgehensweise in Absprache mit dem Mandanten.

Selbst, wenn sie auf dem Foto als Fahrer zu erkennen sind, stellt sich noch die Frage der Ordnungsgemäßheit der Messung. Die Geschwindigkeitsmessungen werden unterschiedlich und mit verschiedenen Messgeräten durchgeführt. Ganz allgemein gibt es fest installierte Blitzer, mobile Blitzer und Messungen durch Nachfahren.
Sie brauchen daher einen Verteidiger, der die unterschiedlichen Messverfahren kennt und deren jeweiligen Schwachstellen und Fehlerquellen. Gegebenenfalls bedienen wir uns auch der Hilfe eines Sachverständigen. Immer wieder stellt sich hierbei heraus, dass Geschwindigkeitsmessungen unrichtig und somit nicht verwertbar sind.

Die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen richtet sich nach der Höhe der überschrittenen Geschwindigkeit:

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h kommt es zu einer Geldbuße und zur Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister, das nunmehr ab 01.05.2014 den Namen Fahreignungsregister trägt.

Die Eintragung von Punkten ist ab 40 € zwingend (ab dem 01.05.2014 ab 60 €) und lässt sich beispielsweise nicht durch eine Erhöhung der Geldbuße verhindern, sondern nur durch das Erreichen einer Einstellung des Verfahrens oder einer Reduzierung der Geldbuße in den nicht punkterelevanten Bereich.

Ab einer Überschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird zudem regelmäßig ein Fahrverbot verhängt.

Unabhängig von der Höhe der Geschwindigkeit droht ein Fahrverbot auch bei häufigeren Verstößen („Beharrlichkeit“) und bei zwei Verstößen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

Selbst, wenn der Ihnen vorgeworfene Verstoß noch kein Fahrverbot mit sich bringt, sollten Sie sich rechtlich beraten und die Messung überprüfen lassen. Bereits eine weitere kleine Unachtsamkeit kann andernfalls ein Fahrverbot auslösen.