‘’Doppelfachanwalt’’

Die meisten unserer Rechtsanwälte führen mindestens einen Fachanwaltstitel. Jedenfalls haben alle entsprechende Fachanwaltslehrgänge erfolgreich absolviert.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.

Rechtsanwalt Florian Schmidtke führt die Fachanwaltstittel für Verkehrs- und Strafrecht und ist somit „Doppelfachanwalt“.

Rechtsanwalt Florian Schmidtke vereint damit die Besonderheiten und speziellen Kenntnisse aus den Bereichen Verkehrsrecht und Strafrecht.

Es liegt somit eine seltene und ganz besondere Spezialisierung für die Kombination aus beiden Gebieten vor, nämlich für das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht/Bußgeldsachen.